Cannabispolitik? 24.6.2020

Der Bundesrat will Ärzten erlauben, Rezepte zum Kauf von Cannabis auszustellen, aber der Bundesrat will weiterhin das Geniessen von Cannabis verbieten.

Unsere Drogenpolitik ist bisher mit ihrer ehrlichen, schweizerischen Geradlinigkeit gut gefahren. Ärzte schreiben Rezepte aufgrund medizinischer begründbarer Diagnosen. Medizinisch gut begründbar sind die meisten in den amerikanischen Ländern üblichen Diagnosen für Cannabisrezepte nicht. Cannabis ist ungeeignet für die meisten empfohlenen Anwendungen gegen Schmerzen, Krämpfe und vieles mehr, oder es ist zweite und dritte Wahl. Cannabissüchtige brauchen Cannabis, wenn sie nicht abstinent sein können.

Es gibt nur eine gute Begründung für die Verschreibung von Cannabis:
Die Abhängigkeit von Cannabis.

Die individuellen und gesellschaftlichen Schäden durch den illegalen Cannabismarkt sind verheerend und müssen gestoppt werden. Aber wir brauchen dazu keine verlogene Medizin und keine korrumpierten Apotheker und Ärzte.

Der Bundesrat will den Genuss von Cannabis verbieten. Lassen Sie sich das einmal auf der Zunge vergehen! Für dieses Verbot nimmt der Bundesrat möglicherweise weiterhin unangemessene Risiken in Kauf.

Verlogenheiten, Hypokrisie, haben in der Medizin nichts verloren. Das ist nicht vorwiegend ein moralisches Problem, sondern ein therapeutisches Erfordernis. Wenn ich Cannabisprodukte auf medizinisch wackliger Grundlage verordne, kann ich die zugrundeliegende Suchtproblematik kaum noch mit dem Patienten besprechen. Der Patient leidet ja an einem Schmerzsyndrom, an Epilepsie, an Spasmen, an Befindlichkeitsstörungen und fühlt sich nicht süchtig. Er muss und kann seine Sucht gar nicht mehr erkennen. Der Staat hat im Verhältnis von Patient und Arzt nur für Sicherheit zu sorgen; der Staat soll keine gefährlichen Unsicherheiten schaffen!

Die Vorschriften für die Verschreibung von Cannabis müssen so gestaltet werden, dass sie für jeden Arzt praktikabel sind. Die Betäubungsmittelkontrolle soll sich ausschliesslich an den Erfordernissen der Patientensicherheit orientieren. Das schweizerische Betäubungsmittelgesetz rekurriert schon seit eh auf «die anerkannten Regeln der medizinischen Wissenschaften». Daran sollten wir uns auch in Zukunft halten.