Ferienmitgaben von Methadon und Subutex

Der folgende Tex ist nicht aktualisiert und galt bis 2013:

Für unsere Patienten sind Auslandreisen bis maximal einen Monat meist problemlos möglich.

Für Auslandreisen sehen die internationalen Verträge des Einheitsabkommens vor, dass Betäubungsmittel wie Methadon, Subutex®, Morphin oder Ritalin® ‚für die Reise‘ mitgegeben werden dürfen. Allgemein herrscht die Ansicht, dass die Mitgabe für Reisen von mehr als einem Monat nicht zulässig sind.

Innerhalb von Europa bestehen Vereinbarungen, welcher die Schweiz im Nachvollzug per Verordnung (Änderung BetmV vom 31.1.2007) gesetzliche Gültigkeit gegeben hat. Dem Patienten muss für einen legalen Grenzübertritt ein Begleitschreiben über die mitgeführten Betäubungsmittel mitgegeben werden.

Begleitschreiben müssen in Zürich dem Kantonsarzt als Kopie zur Beglaubigung vorgelegt werden. Die Beglaubigung muss vom Patienten nicht mitgeführt werden, er muss nicht auf die Beglaubigung warten. Dadurch werden insbesondere den EU-Richtlinien und dem Schweizerischen Recht Genüge getan.

Die internationalen Verträge haben in fast allen Ländern der Welt Gültigkeit, werden aber an vielen Orten real schlecht respektiert. In den meisten amerikanischen Staaten werden Einfuhren von Ferienmitgaben grundsätzlich nicht erlaubt, obwohl die internationalen Einheitsabkommen auch dort Gültigkeit haben.

Wenn jemand für mehr als einen Monat Methadon oder sonst ein Betäubungsmittel mit sich über die Grenze nimmt, macht er sich strafbar (Schmuggel); auch das Einheitsabkommen als internationales Recht gibt dann keinen Schutz mehr.

Weitere Informationen:
Schweizerisches Heilmittelinstitut Swissmedic: www.swissmedic.ch