Spritzenabgabeverbot in Zürich

Im April 1985 verkündete der Kantonsarzt Gonzague Kistler im amtlichen Drogenbulletin, es sei Medizinalpersonen wie Ärzten und Apothekern verboten, sterile Spritzen und Nadeln an Drogenabhängige zu verkaufen oder abzugeben.

Ärzte und Strafrechtsexperten widersprachen. 360 Ärztinnen und Ärzte erklärten, dass sie sich nicht an die kantonsärztliche Weisung halten würden. Weder medizinisch noch rechtlich sei das sogenannte Spritzenabgabeverbot gerechtfertigt. «Die polizeiliche Wegnahme von sterilen Spritzen ist gesetzwidrig und möglicherweise sogar strafbar. Nachweislich wird Leib und Leben der Fixer bedroht und durch ansteckende Viren wird die Gesundheit des Volkes gefährdet.»

DRS aktuell vom 25.09.1985: Bericht über Spritzenabgabestreit. Helen Issler, Ursula Schniepper, Christian Lipp. Interview mit André Seidenberg vom Hirschenplatz . Pressekonferenz der VUA. Interview mit Dr. Ruedi Lüthi, in welchem er Zweifel äussert, dass Spritzentausch eine wichtige Ursache von HIV-Infektionen bei Drogeninjektionskonsumenten darstellten, da doch «die meisten sich prostituieren».

Das angebliche Verbot der Spritzenabgabe musste im Juli 1986 von den Behörden zurückgenommen werden. Eine regelmässige Spritzenabgabe konnte auf dem Platzpsitz erst ab Dezember 1988 durch das ZIPP-Aids gewährleistet werden.  Bis zur Schliessung des Platzspitzparkes Februar 1992 wurden durch ZIPP-Aids 7 Millionen Spritzen und 9 Millionen Nadeln abgegeben, zeitweise 10‘000 pro Tag.