Für den Führerausweis verlangt das rechtsmedizinische Institut Zürich bei früherer Drogenabhängigkeit oder aktueller Opioidsubstitution mit Methadon oder Subutex® neuerdings wöchentliche Urinproben oder halbjährliche Haarproben. So häufige UPs kosten rund CHF 250.- pro Monat und werden von den Krankenkassen wohl nicht im üblichen Rahmen der Behandlung bezahlt. Haarproben kosten CHF 750.- und können nicht über die Krankenkassen abgerechnet werden. Die Kosten der rechtsmedizinischen Untersuchung müssen noch zusätzlich bezahlt werden. Wenn Sie schon viele Jahre durch Urinproben nachweisen, dass Sie keine anderen Suchtmittel als Methadon oder Subutex® nehmen, sollten Sie gegen diese unverhältnismässigen Massnahmen rekurrieren. Besprechen Sie diese Probleme mit uns und beachten Sie dass Rekursfristen laufen könnten.
Fälschungen von Urinproben sind nicht nur peinlich, sondern können auch gefährliche ärztliche Fehlschlüsse verursachen. Manchmal sehen wir in unserem Labor merkwürdige Urinproben. Wir vermuten Versuche mit Zusätzen, welche illegalen Drogenkonsum maskieren können. Allerdings zeigen diese Urinproben Auffälligkeiten, welche auf schwere Krankheiten hinzuweisen scheinen. Wir müssen deshalb jeweils teure, eigentlich unnötige Blutuntersuchungen machen, um den Verdacht auf Zuckerkrankheit oder noch gefährlichere Leiden zu entkräften.
Positive Urinproben entstehen vorwiegend durch folgende Ursachen:
- Opiate: Heroin, Mohnsamen, Grippemitteln und Hustenmitteln (Codein, Dextrometorphan etc.). Opiate sind 5 Tage lang nachweisbar.
- Benzodiazepine: Schlafmittel, Beruhigungsmittel und Mittel gegen nervöse Störungen. Benzo’s sind bis über 2 Wochen lang nachweisbar.
- Kokain: Falsch positive UP sind kaum möglich! Kokain ist 5 Tage lang nachweisbar.
- Cannabis: Falsch positive UP sind kaum möglich! THC ist bis zu einem Monat lang nachweisbar.
- Amphetamine: Partydrogen, Speed, Extasy etc.