Wurden klare Kriterien dafür festgelegt, wie eine Erkrankung bzw. ein Todesfall als dem Covid-Sars 19 Virus geschuldet in die Statistik einfliessen soll oder ist dafür nur ein positiver Test erforderlich?
Ich kann das nur für die Schweiz beurteilen. Gemäss Meldekriterien-Covid-19 muss der behandelnde Arzt den Todesfall von mittels PCR laborbestätigten COVID-19-Fällen innerhalb von 24 Stunden sowohl dem Kantonsarzt als auch dem Bundesamt für Gesundheit melden.
Zudem muss der behandelnde Arzt, der bei einem Sterbefall einen Totenschein ausfüllt, einige Tage später zuhanden des Sterberegisters eine Hauptursache und ein bis zwei Nebenursachen angeben. Der Arzt schreibt also beispielsweise Hauptursache: Pneumonie/Lungenentzündung und Nebenursachen Covid-19 und generalisierte Arteriosklerose. Aus diesem Sterberegister wird man in einem Jahr definitive Zahlen gewinnen können, welche eine Kontrolle der Meldedisziplin erlauben.