Kostenbremse Krankenkasse

Als ehemaliger Hausarzt schlage ich folgende Kostenbremse vor: Die maximal durch Krankenkassen versicherbaren Kosten werden bis zum 25. Altersjahr auf CHF 750’000 pro Jahr und Person begrenzt. Mit jedem weiteren Lebensjahr werden die maximal versicherbaren Kosten um den Faktor 0.033 reduziert. Das heisst, dass die Krankenkassen im 26. Lebensjahr noch maximal CHF 725’000 zahlen müssen, im 37. Lebensjahr noch 500’000, im 65. Lebensjahr noch rund 200’000, im 85. Lebensjahr noch rund 100’000, im 100. Lebensjahr noch rund 60’000. Der Ausgangsbetrag von CHF 750’000 kann durch Bundesratsbeschluss an den Landesindex für Konsumentenpreise angepasst werden.

Begründung: Sicherheit ist eine zentrale Aufgabe des Staates. Das Gefühl von individueller Sicherheit ist für den gesellschaftlichen Zusammenhalt essentiell. Eine absolute Sicherheit kann der Staat nicht garantieren und ist im Gesundheitswesen durch die vorhandenen Ressourcen limitiert. Wer im Bereich von Gesundheit und Krankheit mehr als die vom Staat garantierten Leistungen beziehen will, muss diese selbst bezahlen.

Die Kosten im Gesundheitswesen werden durch eine zunehmende Nachfrage getrieben. Die Angebotsseite kann die Besorgnis und Ängste der Menschen tendenziell ungebremst ausbeuten. Wir brauchen eine individuell wirksame Begrenzung. Die kollektive Deckelung der Kosten bei den Ärzten, Spitälern oder den Krankenkassen führt zu Fehlanreizen, Unterversorgung und Wartezeiten.

Die meisten sehr teuren Behandlungen erzeugen nur noch einen geringen zusätzlichen Nutzen bezüglich Überleben und Lebensqualität. Dieser Grenznutzen ist mit zunehmendem Alter weder sinnvoll noch durch die Mittel der Allgemeinheit finanzierbar. Etwas billigere Alternativen bleiben in fast allen Fällen von sehr teuren Behandlungen möglich. Auch sehr alte Menschen können noch einen Hüftgelenkersatz erhalten oder einen Schrittmacher.

Durch erhöhten Konsum von Medizinal Leistungen, profitieren privat Versicherte überproportional von staatlichen Kostenbeteiligungen an die Spitäler und Institutionen. Um einer Entsolidarisierung im Gesundheitswesen vorzubeugen, muss die Versicherbarkeit von über den oben skizzierten individuellen Kostendeckel hinausgehenden Kosten verboten oder stark eingeschränkt werden. Hohe und progressive Besteuerung können für private Versicherungen genügend prohibitiv wirken.

Eine andere auch gegen die Entsolidarisierung wirkende individuelle Kostenbremse könnte so aussehen: Erwachsene Versicherte mit einem Einkommen von mehr als CHF 120’000 (Ehepaare 160’000) können sich nur mit einer Jahresfranchise von minimal CHF 10’000 versichern. Menschen mit einem guten und sehr guten Einkommen sind für Risiken, welche sie nicht existentiell treffen, nicht auf die Solidarleistung der Gesellschaft angewiesen. Beide Vorschläge schliessen sich nicht aus, sondern ergänzen sich.