Datenstandards für den Datenaustausch bei opioidsubstituierten Patienten

In Notsituationen sind Dosierungen von Betäubungsmitteln durch ungenügende Information und aktuell nicht zugängliche Daten oft riskant oder inadäquat. Sogar wenn Angaben wie Methadon 90 mg 1-1-1-1 erhältlich sind, reichen sie nicht, da der Zeitpunkt der letzten Einnahme ungewiss bleibt.

Aktuell sind in Zusammenhang mit Ärztekarte, Patientenkarte / Gesundheitskarte Datenstandards zum Datenaustausch im Medizinalwesen in Vorbereitung und die praktische Implementierung ist in den nächsten wenigen Jahren zu erwarten. Wenn wir uns jetzt nicht in die Diskussion einbringen, werden die notwendigen Datenaustausch-Parameter für einen Teil der gefährdetsten Patienten nicht mehr in die Systeme eingebracht werden können.

Eine Fallvignette illustriert die Problematik. Vor allem in der Suchtmedizin sind gefährliche Situationen häufig, welche durch Datenstandards und sicher organisierten Datenaustausch vermeidbar wären. Notfallstationen, Kliniken, Ambulanzen und Hausärzte mit Patienten in Opioid-Substitutions-Behandlungen wissen wovon die Rede ist.

Die grundlegenden Überlegungen zu Datenstandards in der Suchtmedizin wurden schon 1993 bei der Konzeptionierung von CDDD (Computer gestützte Diversifizierte Drogenverschreibung und Drogenabgabe) durch Marco Peng  †, Robert Hämmig und mir angestellt und begründet.  Die zugrundeliegenden theoretischen Konzepte für die sichere Dosierung wurden dargestellt (Seidenberg Peng & Custer 2002).

Einen Vorschlag für einen Datenstandard habe ich in Anlehnung an das weitherum gebrauchte Programm CDDD skizziert. Patientenkarte und Ärztekarte gewährleisten die Datensicherheit durch gleichzeitige Zugriffsberechtigungen des Arztes und des Patienten. Man muss damit rechnen, dass gerade unsere Klientel oft eine Patientenkarte oder Gesundheitskarte nicht griffbereit halten kann, da sie vergessen oder verloren geht. Eine Autorisierung durch den Patienten kann im Notfall auch ohne Patientenkarte durch blosse Unterschrift erfolgen. Unauthorisierter Datenzugriff ist strafbar.  

Diskutiert werden muss natürlich auch, ob die automatisierte Verwaltung von Dosierung Verschreibung keine Verflachung der Behandlung bedeuten kann. Oder andererseits ob wir den Patienten dadurch nicht noch extremere Felder zum Agieren eröffnen. Wir haben in der Schweiz gewisse Standards im Umgang im Drogenbereich geschaffen, welche zweifellos hochstehend sind. Welche Veränderung ergeben sich für unsere Szene, unsere Patienten und unsere Arbeit?